Die Verfügung AGR/287/2020 vom 9. März 2020, welche die im Jahr 2008 veröffentlichte Verordnung für die geschützte Herkunftsbezeichnung D.O. Rueda und deren Kontrollrat genehmigt und die vorhergehende Verordnung aufhebt, wurde im Amtsblatt der autonomen Gemeinschaft Castilla y León vom 13. März 2020 (Nr. 51) veröffentlicht.
Bei der neuen Verordnung handelt es sich um die fünfte Verordnung seit Bestehen des Kontrollrats (1980, 1992, 2001, 2008 und 2020).
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